Die gestrichelte Linie ist die Schnittkante.
Die gestrichelte Linie ist die Schnittkante. Was ausserhalb liegt, ist Beschnittzugabe und wird abgeschnitten.
Dein Schild anpassen
Ohne Rahmen. Schalte ihn ein, wenn das Schild einen Rahmen haben soll.
Normzeichen bleiben in ihren Normfarben, damit alle sie sofort verstehen.
Du gestaltest dann frei: Logo und Bilder überall, Grösse bleibt fest. Diese Vorlage bleibt unverändert.
Parkverbotsschild mit Abschleppzeichen
Wer das Abschleppauto sieht, überlegt es sich zweimal. Das Schild für Zufahrten, die wirklich frei bleiben müssen.
CHF 30.80
inkl. MWST, kostenloser Versand
Kombirabattbis −10 % für verschiedene Schilder aus gleichem Material
Bei dir bis Mo., 2.11.Abholbereit ab Fr., 30.10.
- Kostenlose Lieferung in die ganze Schweiz
- TWINT, Karte oder für Firmen auf Rechnung
- Fragen? 081 552 04 06
Versand
Versand
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wetterfest und rostfreiMasterbond, 3 mm Aluminium-Verbund mit UV-Schutzlaminat. Verzieht sich nicht und hält von −40 bis +90 °C.
- MontagefertigBohrungen nach Wunsch, Schrauben oder Klebeset gleich dazu. Oder nur die Folie zum Aufkleben.
- Mengen- und KombirabattAb 2 Stück 10 % günstiger, bis 25 % ab 20 Stück. Verschiedene Schilder aus gleichem Material zählen zusammen: bis 10 % Kombirabatt.
- Gratis geliefertProduziert in Graubünden und gratis in die ganze Schweiz geliefert. Heute bestellt, bis Mo., 2.11. bei dir.
Die stärkste Abschreckung
Ein Parkverbot wird gerne ignoriert. Das Abschleppsymbol daneben zeigt, dass es ernst gemeint ist, und spart dir die meisten Diskussionen, bevor sie entstehen.
Wo es hängt
- Feuerwehr- und Notzufahrten
- Ein- und Ausfahrten von Firmen und Werkhöfen
- Anlieferzonen, die für Lastwagen frei sein müssen
Abschleppen auf Privatgrund
Abschleppen lassen darfst du in der Schweiz nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn dich das falsch parkierte Auto in deinem Besitz stört (Art. 926 ZGB). Ein klares Schild ist dafür die Grundlage. Mit einem gerichtlichen Verbot nach Art. 258 ZPO kommen Bussen dazu. Für Privatgrund gemacht: Auf öffentlichen Strassen und auf privaten Flächen, die öffentlich befahren werden, ordnet die Behörde die Signale an. Im Zweifel frag deine Gemeinde oder eine Rechtsberatung.