Gratis Lieferung in die ganze Schweiz · Schilder aus Graubünden

PrivatgrundstückParken verboten!

Die gestrichelte Linie ist die Schnittkante.

Dein Schild anpassen

max. 2 Zeilen
max. 2 Zeilen

Ausgeschaltet, wird nicht gedruckt. Schalte ihn ein, wenn er aufs Schild soll.

Schildfarbe

Ohne Rahmen. Schalte ihn ein, wenn das Schild einen Rahmen haben soll.

Normzeichen bleiben in ihren Normfarben, damit alle sie sofort verstehen.

Du gestaltest dann frei: Logo und Bilder überall, Grösse bleibt fest. Diese Vorlage bleibt unverändert.

Verbotsschild «Privatgrundstück, Parken verboten!»

Für alle, die genug haben von fremden Autos auf dem eigenen Vorplatz: deutlich, höflich im Ton und unmöglich zu übersehen.

CHF 21.10

Reflektierend oder nachleuchtend? Gibt es auf Anfrage.

StückpreisCHF 21.10
Total für 1 StückCHF 21.10

inkl. MWST, kostenloser Versand

Mengenrabatt ab 2 Stück · Stückpreis in CHF

Kombirabattbis −10 % für verschiedene Schilder aus gleichem Material

Bei dir bis Mo., 2.11.Abholbereit ab Fr., 30.10.

  • Kostenlose Lieferung in die ganze Schweiz
  • TWINT, Karte oder für Firmen auf Rechnung
  • Fragen? 081 552 04 06

Versand

Das Wichtigste auf einen Blick

Mehr über unsere Materialien und Oberflächen

Dein Vorplatz gehört dir

Zuerst ist es der Paketdienst, dann der Nachbar mit Besuch, irgendwann der Pendler, der den ganzen Tag stehen bleibt. Das Schild sagt klar, dass hier Privatgrund beginnt und Parkieren nicht erlaubt ist, ohne dass du jedes Mal klingeln oder Zettel unter den Scheibenwischer klemmen musst.

Wo es hängt

  • an der Einfahrt zu Haus oder Garage
  • auf dem Hofplatz von Bauernhaus und Gewerbe
  • auf Besucherplätzen von Mehrfamilienhäusern

Durchsetzen statt nur hinweisen

Möchtest du Bussen verhängen lassen, brauchst du ein allgemeines gerichtliches Verbot (Art. 258 ZPO). Das Schild ist dann der sichtbare Teil davon. Den genauen Wortlaut der Verfügung druckst du am besten auf ein Parkverbot mit Wunschtext. Für Privatgrund gemacht: Auf öffentlichen Strassen und auf privaten Flächen, die öffentlich befahren werden, ordnet die Behörde die Signale an.