Die gestrichelte Linie ist die Schnittkante.
Die gestrichelte Linie ist die Schnittkante. Was ausserhalb liegt, ist Beschnittzugabe und wird abgeschnitten.
Dein Schild anpassen
Ohne Rahmen. Schalte ihn ein, wenn das Schild einen Rahmen haben soll.
Normzeichen bleiben in ihren Normfarben, damit alle sie sofort verstehen.
Für ein Schild in deinen Farben: Design-Variante ansehen
Du gestaltest dann frei: Logo und Bilder überall, Grösse bleibt fest. Diese Vorlage bleibt unverändert.
Verbotsschild «Privat, Durchgang verboten»
Wenn dein Hof oder Garten zur Abkürzung geworden ist: Das Schild macht klar, wo öffentlicher Weg aufhört und dein Zuhause anfängt.
CHF 21.10
inkl. MWST, kostenloser Versand
Kombirabattbis −10 % für verschiedene Schilder aus gleichem Material
Bei dir bis Mo., 2.11.Abholbereit ab Fr., 30.10.
- Kostenlose Lieferung in die ganze Schweiz
- TWINT, Karte oder für Firmen auf Rechnung
- Fragen? 081 552 04 06
Versand
Versand
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wetterfest und rostfreiMasterbond, 3 mm Aluminium-Verbund mit UV-Schutzlaminat. Verzieht sich nicht und hält von −40 bis +90 °C.
- MontagefertigBohrungen nach Wunsch, Schrauben oder Klebeset gleich dazu. Oder nur die Folie zum Aufkleben.
- Mengen- und KombirabattAb 2 Stück 10 % günstiger, bis 25 % ab 20 Stück. Verschiedene Schilder aus gleichem Material zählen zusammen: bis 10 % Kombirabatt.
- Gratis geliefertProduziert in Graubünden und gratis in die ganze Schweiz geliefert. Heute bestellt, bis Mo., 2.11. bei dir.
Deine Privatsphäre hat eine Grenze
Erst nimmt einer die Abkürzung über den Hof, dann der nächste, und bald steht jemand vor dem Küchenfenster. Oft wissen die Leute schlicht nicht, dass sie auf Privatgrund sind. Das Schild sagt es ihnen freundlich, aber bestimmt.
Wo es hängt
- an Hofeinfahrten, die wie ein Weg aussehen
- an Gartenpforten und Durchgängen zwischen Häusern
- bei Ferienhäusern an Wanderwegen
Gut zu wissen
Bei Wanderwegen und Fusswegrechten gelten besondere Regeln. Ist ein Weg im Grundbuch als Durchgangsrecht eingetragen, darfst du ihn nicht sperren. Im Zweifel hilft ein Blick ins Grundbuch oder eine Frage bei der Gemeinde.